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Mittwoch
18.02.2004

Die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (Suisa) klärt ab, ob für Hintergrundmusik in Liechtenstein überhaupt ein Tarif in Rechnung gestellt werden darf. Dazu wird sie in einem ersten Schritt schriftlich Erhebungen durchführen, wie das Amt für Volkswirtschaft in Liechtenstein am Mittwoch mitteilte. Im Frühjahr 2004 sollen alle von diesem Tarif betroffenen Vereine, Geschäfte und Institutionen kontaktiert werden.

Die schweizerische Verwertungsgesellschaft Suisa besitzt eine von der Liechtensteinischen Regierung 1999 erteilte und noch bis 2007 gültige Konzession zur Verwertung der ausschliesslichen Rechte zur Aufführung und Sendung nichttheatralischer Werke der Musik sowie zur Herstellung von Ton- und Tonbildträgern solcher Werke. Auf der Grundlage dieser Konzession, welche sich auf das liechtensteinische Urheberrechtsgesetz abstützt, ist die Suisa berechtigt, auch in Liechtenstein die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Verlegern von Musik geltend zu machen.