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Montag
24.11.2008

Die Ostschweizer Suchmaschinenfirma Suche.ch hat mit einer unkonventionellen Werbeaktion Pech gehabt. Das Bundesgericht hat es als illegal gewertet, Transportanhänger mit der Adresse des Internetportals entlang von Autobahnen aufzustellen. Zur damit bestätigten Busse von 5000 Franken kommen weitere Kosten für Anwalts- und Gerichtsaufwand hinzu - «ein sechsstelliger Betrag», gab Geschäftsführer Christian Pfister von Suche.ch am Montag gegenüber dem Klein Report bekannt.

Die St. Galler Justiz hatte die Suche.ch-Verantwortlichen wegen mehrfachen vorschriftswidrigen Anbringens von Strassenreklame zu 5000 Franken Busse verurteilt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun abgewiesen. Christian Pfister hatte erfolglos argumentiert, dass auch andere vom Werbeverbot betroffen sein müssten, falls sein Vorgehen strafbar sei. So etwa das grosse gelbe «M» von McDonald`s oder die von den Behörden geduldete Wiesenwerbung. Weiter hatte er vorgebracht, dass er die fraglichen Anhänger Dritten vermietet habe und damit gar nicht verantwortlich dafür sei, wo sie aufgestellt würden.

Insgesamt waren laut Christian Pfister seit 2005 etwa 35 Anhänger im Einsatz. Trotz der Kosten habe sich die Investition gelohnt, da die Anhänger zum grössten Teil vermietet und immer noch auf den Strassen unterwegs seien. «Trotzdem bleibt eine gewisse Unzufriedenheit zurück, da nach unserem Ermessen die Begründung des Gerichts nicht auf klaren Fakten basiert, sondern nach deren Gefühl (also rein emotional) als Werbung beurteilt wurde», hält er fest. Das Bundesgericht habe sich nicht die Mühe genommen, neue Argumente zu bringen, sondern habe lediglich das Urteil des Kantonsgerichtes bestätigt.