Externe Studien, Evaluationen und Berichte im Auftrag des Bundes sollen zentral im Internet veröffentlicht werden. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat eine entsprechende Motion überwiesen. Gemäss dem Vorstoss muss zudem die Bundesstelle, die den Auftrag erteilt hat, das beauftragte Unternehmen und das belastete Budget veröffentlicht werden. Vorbehalten bleibt die Geheimhaltungspflicht.
Abgelehnt wurde der Vorstoss, soweit er die Veröffentlichung von Studien und Berichten verlangt, die im Auftrag von Unternehmen im Besitz des Bundes verfasst wurden. Der Bundesrat hatte zu bedenken gegeben, dass er diese Forderung gar nicht erfüllen könne, weil diese Veröffentlichungen in die Autonomie dieser Betriebe falle.
Donnerstag
29.09.2005