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Donnerstag
18.11.2004

Das Land Berlin betrachtet die Kündigung des Schweizer Architekten Peter Zumthor im Streit um das NS-Dokumentationszentrum «Topographie des Terrors» nicht als Verstoss gegen die Grundrechte. Diese seien durch die Entlassung Zumthors nicht verletzt worden, hiess es am Donnerstag in einer Stellungnahme der Berliner Bauverwaltung für das Bundesverfassungsgericht. Auch Zumthors Persönlichkeitsrecht bleibe wegen der vom Architekten befürchteten Rufschädigung unberührt.

Der Schweizer Architekt hatte in der vergangenen Woche mit einer Beschwerde in Karlsruhe den drohenden Abriss der bereits gebauten Treppentürme auf dem Gelände der früheren Zentrale von Gestapo und SS in der Wilhelmstrasse zunächst verhindert. Die Bauverwaltung verlängerte die Frist für den Abriss bis zum 29. November. Damit solle Zumthors Anwalt Peter Raue Zeit für eine Erwiderung auf die Berliner Stellungnahme gegeben werden, sagte eine Sprecherin der Baubehörde.

Berlin und der Bund hatten sich nach 11 Jahren im Mai von Zumthor getrennt und auf Kostenrisiken für die Errichtung des filigranen Gebäudes aus Dutzenden von Betonstäben von bis zu 5 MIo. Euro verwiesen. Etwa 15 Mio. Euro wurden bereits verbaut. Die Gesamtkosten wurden auf 39 Mio. Euro beziffert. Nun soll ein neuer Architektenwettberwerb ausgeschrieben werden.