Das Schweizer Fernsehen der deutschen und rätoromanischen Schweiz und der Schweizerische Gewerkschaftsbund sind sich wegen der korrekten Bezeichnung einer Abstimmungsvorlage vom 27. November in die Haare geraten. Der SGB legt Wert darauf, von der «Revision des Arbeitsgesetzes» zu reden, wogegen am Fernsehen auch von Sonntagsverkäufen, Ladenöffnungszeiten und Sonntagsarbeit die Rede ist. Weil der SGB offensichtlich spürt, dass ihm in dieser Frage die Felle davonschwimmen, ist er dünnhäutig geworden und hat SF-DRS-Chefredaktor Ueli Haldimann wegen dieser Ausdrücke gerügt. In seiner Antwort habe Haldimann eingeräumt, der Begriff «Ladenöffnungsgesetz» sei «nicht sehr glücklich und auch nicht präzis» gewählt gewesen, und das Fernsehen wolle sich in seiner weiteren Berichterstattung «um eine einwandfreie Begrifflichkeit bemühen». Der SGB verbreitete daraufhin ein Communiqué, in dem er weitere Kritiken vorbrachte und das Fernsehen aufforderte, für die nächste Runde einer Meinungsumfrage «nicht nur nach der Ladenöffnung am Sonntag, sondern auch nach der Arbeit am Sonntag zu fragen». Nur so sei es möglich, «effektiv Voraussagen über das mögliche Abstimmungsverhalten» zu machen, «ohne die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit vermeintlich korrekten Meinungsumfragen zu verwirren».
Montag
31.10.2005