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Donnerstag
04.10.2007

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat dem schweizerischen Verein gegen Tierfabriken (VgT) im Streit um einen Werbespot zum zweiten Mal Recht gegeben. Die Strassburger Richter bemängeln die Gründe, mit denen das Bundesgericht 2002 ein Revisionsgesuch des VgT abgewiesen hat. Der Streit geht aufs Jahr 1994 zurück, als der VgT über die SRG-Sender einen Fernsehspot ausstrahlen wollte, der mit teilweise schockierenden Bildern die industrielle Tierhaltung geisselte und empfahl, weniger Fleisch zu essen. Die Ausstrahlung des Spots wurde dem VgT verwehrt, was 1997 vom Bundesgericht bestätigt wurde.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hiess dann 2001 eine Beschwerde des VgT gut. Die Strassburger Richter stellten eine Verletzung der Meinungsfreiheit gemäss Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest und sprachen dem VgT 20 000 Franken zu. In dem Urteil wurde festgehalten, dass eine Einschränkung der Meinungsfreiheit nur erfolgen dürfe, wenn dies in einer demokratischen Gesellschaft erforderlich sei. Das treffe hier nicht zu.

Nach weiteren juristischem Geplänkel haben jetzt die Strassburger Richter bemängelt, dass sich das Bundesgericht nicht mit der Frage befasst habe, ob der Spot jetzt noch ausgestrahlt werden solle. Laut Frank Schürmann, Prozessvertreter der Schweiz vor dem EGMR, bedeutet der Entscheid aus Strassburg nicht automatisch, dass der Spot nun ausgestrahlt werden muss. Es werde Sache des Bundesgerichts sein, sich in einem allfälligen neuen Revisionsverfahren zu dieser Frage zu äussern. Wie VgT-Präsident Erwin Kessler auf Anfrage mitteilte, verlangt er seinerseits die Ausstrahlung des Spots.