Um den Namen Radio 1 des vor einem Monat gestarteten Zürcher Lokalsenders von Roger Schawinski ist ein Streit ausgebrochen: Er muss seinen Sender umbenennen oder ihn vom Internet nehmen, verlangt der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), der einen Sender mit demselben Namen betreibt. Widrigenfalls droht die zur ARD gehörende Sendeanstalt mit einer Klage bei einem deutschen Gericht. Schawinski habe jetzt Frist bis Ende nächster Woche, bestätigte RBB-Sprecher Ralph Kotsch am Donnerstag eine entsprechende Meldung von Schweizer Radio DRS. Eingeklagt würde die unrechtmässige Benutzung des Sendernamens, des Slogans «Nur für Erwachsene» sowie die Bezeichnung einzelner Sendungen. Der RBB hat diese in Deutschland schützen lassen.
Schawinski, der nie abgestritten hatte, dass er sich von der Berliner Radiolandschaft und von Radioeins hat inspirieren lassen, zeigte sich auf Anfrage überrascht über die Klageandrohung. Der Brief des RBB liegt inzwischen bei Schawinskis Anwalt, der Medienunternehmer selbst rechnet nicht damit, dass aufgrund der Drohung irgendwelche Schritte nötig würden. Er bezeichnete die Forderung des RBB als «grotesk». Eigentlich müssten die Deutschen stolz sein, wenn ihre guten Ideen aufgenommen würden.
Den Namen Radio 1 sowie den dazugehörenden Slogan hat Schawinski in der Schweiz schützen lassen. Sowohl sein Sender als auch das Berliner Pendant seien regionale Sender, es gebe daher keinerlei Überschneidungen bei Hörern oder bei Werbekunden. Ausserdem, sagte Schawinski weiter, gebe es weltweit mindestens ein Dutzend andere Radiosender mit dem gleichen Namen, die alle übers Internet empfangen werden könnten. - Mehr dazu: Radio 1 jetzt auch im Netz der Cablecom, Erster regulärer Sendetag von Radio 1 in Zürich und Roger Schawinski zurück am Start
Donnerstag
10.04.2008