Justizminister Christoph Blocher muss prüfen lassen, ob die Strafnorm für Medienschaffende, die Geheimes publizieren, aufgehoben werden soll. Der Bundesrat hat ihm am Freitag diesen Auftrag erteilt. Der Artikel 293 des Strafgesetzbuches bedroht Medienschaffende, die «amtliche geheime Verhandlungen» veröffentlichen, mit Haft oder Busse. Wie Bundesratssprecher Oswald Sigg den Medien mitteilte, soll das EJPD abklären, welche Konsequenzen eine allfällige Aufhebung hätte und dem Bundesrat darüber berichten. Der Bundesrat wollte die Strafnorm schon 1997 bei der Revision des Medienstrafrechtes ersatzlos aufheben. Unter dem Eindruck der Veröffentlichung eines vertraulichen Strategiepapiers zur Holocaust-Debatte von Botschafter Carlo Jagmetti lehnte es das Parlament aber ab, den Tatbestand zu streichen.
An seiner kurzen Aussprache über Fragen seiner Kommunikation habe der Bundesrat beschlossen, bei den vertraulichen Vorankündigungen von Bundesratsgeschäften nichts zu ändern, sagte Sigg. Die Vorankündigungen sollen den Medienschaffenden die Vorbereitung ihrer Berichterstattung erleichtern. Die Praxis ist von Departement zu Departement unterschiedlich. So hat das Finanzdepartement beschlossen, überhaupt keine Geschäfte mehr anzukündigen. Die Form der Avisierung werde höchstwahrscheinlich nochmals im Bundesrat besprochen, kündete Sigg an. - Mehr dazu: Comedia will Strafen für journalistische Geheimnisverletzung abschaffen
Freitag
17.03.2006