Das Strafgesetz muss im Zusammenhang mit Pornografie auf Handys für Jugendliche nicht ergänzt werden. Dieser Ansicht ist der Bundesrat, der die Ablehnung einer Motion von FDP-Ständerat Rolf Schweiger beantragt. Denn gemäss Artikel 197 des Strafgesetzbuchs mache sich schon heute jemand strafbar, der unter 16-jährigen Jugendlichen pornografische Darstellungen zugänglich macht oder anbietet. Ob die Täter kommerzielle Absichten verfolgten oder nicht, spiele keine Rolle, teilte der Bundesrat mit. Wer ohne Vorprüfung des Alters der Kunden über Mobiltelefone solche Darstellungen abrufbar mache, handle demnach illegal. Auch vorgeschaltete Warnhinweise befreiten nicht von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit.
Als unpraktikabel erachtet der Bundesrat die von Rolf Schweiger angeregte Verpflichtung der Anbieter von Fernmeldediensten, Mehrwertdienste mit Sex-Inhalten für Personen unter 16 generell zu sperren. Der Bundesrat schreibt: Im Umgang mit Pornografie könne ein absoluter Jugendschutz nicht gewährleistet werden.
Samstag
24.02.2007