Die Rechtskommission des Nationalrates hat eine Strafanzeige eingereicht, weil Auszüge aus dem Gesuch zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Toni Brunner publiziert worden sind. Drei Tage nachdem die Kommission die Aufhebung von Brunners Immunität behandelt hatte, sind in der «NZZ am Sonntag» Auszüge daraus veröffentlicht worden. In «GPK-Untersuchung: Brunner gesteht Kontakte zum Departement Blocher» sind Passagen aus dem Gesuch, das der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes an die Bundesversammlung gerichtet hatte.
Unter Berufung auf die Strafbestimmungen zur Vertraulichkeit von Kommissionssitzungen hat die Rechtskommission ohne Gegenstimme beschlossen, Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses einzureichen. Über das vertrauliche Dokument hätten nur wenige Personen verfügt, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.
Samstag
23.08.2008