Content:

Mittwoch
05.03.2008

Weil der Media Markt in Gümligen BE Killer-Videospiele verkauft, hat der Berner Grossrat Roland Näf-Piera (SP) den Media-Markt-Geschäftsführer angezeigt. Dieser muss nun vor das Strafeinzelgericht. Dies bestätigte die Kanzlei des Gerichtskreises Bern-Laupen am Mittwoch auf Anfrage. Der Prozesstermin steht noch nicht fest. Mit dem Verkauf von Videospielen mit Gewaltdarstellungen verstosse der Geschäftsführer von Media Markt gegen den Artikel 135 des Strafgesetzbuches (StGB), argumentiert Näf. Er will damit die gängige Gesetzesregelung ausloten. Diese genüge nämlich nicht, wie er in einer Mitteilung schreibt. So ist seiner Meinung nach nicht klar, inwieweit Computerspiele von Artikel 135 überhaupt erfasst werden.

Der Artikel stellt unter anderem das Herstellen und das Zugänglichmachen von Ton- und Bildaufnahmen unter Strafe, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und so die Würde des Menschen verletzen.

Näf verlangt überdies mit einer Motion im Berner Kantonsparlament eine Standesinitiative für ein Verbot von «Spielprogrammen, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen». Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss gemäss seiner am Vortag veröffentlichten Antwort ab. Die heutigen gesetzlichen Grundlagen reichten im Kampf gegen Gewaltdarstellungen in Videospielen aus. Das Problem liege bei der Umsetzung. Ausserdem sei nicht klar, ob die Games Jugendliche zu Gewaltanwendungen inspirierten, erklärt der Regierungsrat.