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Montag
02.04.2007

Ein Zeitungsbericht über einen grösseren Steuererlass für die Familie des Bündner Immobilienunternehmers Arnold Mathis hat ein juristisches Nachspiel. Die Churer Stadtregierung reicht Strafanzeige gegen unbekannt ein. Die Berichterstattung in der «Südostschweiz am Sonntag» vom 25. März lasse den begründeten Verdacht aufkommen, dass geheime Akten aus der Stadtverwaltung widerrechtlich an die Medien gelangt seien, teilte Stadtpräsident Christian Boner am Montag mit. Der Stadtrat sehe sich daher veranlasst, Strafanzeige gegen unbekannt zu erstatten. In materieller Hinsicht will die Stadtregierung am Dienstag im Gemeinderat Stellung nehmen. Stadtpräsident Boner hat aber schon früher gegenüber Medien bekräftigt, der Steuererlass sei richtig und gesetzeskonform gewesen.

Die «Südostschweiz am Sonntag» hatte gestützt auf Behördenunterlagen berichtet, der Kanton Graubünden und die Stadt Chur hätten der Familie Mathis Ende 2004 beziehungsweise Anfang 2005 einen Steuererlass von je über 880 000 Franken gewährt. Unter Einschluss der Bundessteuer dürfte der Gesamtbetrag laut der Zeitung rund zwei Millionen Franken betragen haben. Der Grund für den Steuererlass ist offenbar die Baurezession in den neunziger Jahren gewesen. Der Immobilienunternehmer soll damals finanziell unter Druck gekommen sein.