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Dienstag
25.01.2005

Der Kanton Zürich reicht Strafanzeige gegen zwei Gewinnspiele am Fernsehen ein: Die Rätselshows verstossen nach Meinung der Behörden gegen das Lotteriegesetz. Die Strafanzeige werde diese Woche beim Statthalteramt Zürich eingereicht, bestätigte Irène Schwitter, Sprecherin der Direktion für Soziales und Sicherheit, einen Bericht der Pendlerzeitung «20 Minuten» vom Dienstag. Die Anzeige richte sich gegen die «Person, die für die Produktion und Durchführung der Gewinnspiele verantwortlich ist». Bei den von Voice Publishing produzierten Spielen, die nachts auf Sat.1 Schweiz sowie vor Mitternacht auf Viva Schweiz zu sehen sind, müssen Bilderrätsel gelöst werden. Die Zuschauer können über eine 0901-Nummer anrufen, ein Anruf kostet 1.50 Franken. Sie werden per Zufallsgenerator ausgewählt und ins Studio durchgestellt.

Das Bundesamt für Justiz untersuchte die Spiele im Sommer 2004 und kam zum Schluss, dass es sich um «verkappte Glücksspiele» handelt. Es werde die Illusion verbreitet, dass es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handelt, sagte Reto Brand, Chef der Sektion Lotterien und Wetten. Das Spiel sei aber sehr schwer zu lösen, gleichzeitig sei es völlig zufällig, durchgestellt zu werden. «Es ist eine rein kommerzielle Abzockerei», sagte Brand im November gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Da Glücksspiele Kantonssache sind, leitete Brand den Fall nach Zürich weiter. Für die Voice Publishing sagte Jürg Wildberger am Dienstag zum Klein Report, er «gehe davon aus, dass die Spiele rechtlich in Ordnung sind, weil man mittels Postkarte auch gratis daran teilnehmen kann». - Mehr dazu: Kanton Zürich untersucht TV-Gewinnspiele und Deutschland will Telefonspiele am TV und im Internet verbieten