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Montag
27.10.2008

Der Zürcher Tieranwalt Antoine Goetschel hat beim Zürcher Obergericht gegen eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat rekurriert. Diese war nicht auf eine Anzeige gegen das Schweizer Fernsehen (SF) wegen Tiermisshandlung eingetreten. Es geht um die SF-Sendung «Heimspiel» vom 29. August 2008. In der Sendung hatten Kandidaten mehrere Forellen in einem kleinen Becken von Hand fangen und in ein Netz werfen müssen. Das Schweizer Fernsehen hätte die enorme Belastung für die Fische erkennen und das Fangspiel verhindern müssen, argumentiert der Tieranwalt. Es könne keinesfalls von geringfügiger Schuld gesprochen werden.