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Dienstag
28.02.2006

Als erste Strafanstalt der Schweiz reicht die Strafanstalt Lenzburg diese Woche beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ein Konzessionsgesuch für einen Störsender ein. Damit soll der illegale Mobilfunkverkehr aus der Anstalt unterbunden werden. Die Chancen stünden gut, dass die Konzession erteilt werde, sagte Anstaltsdirektor Marcel Ruf am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Welches Fabrikat für den Störsender gewählt werde, sei noch offen, die Evaluation sei noch nicht abgeschlossen. Ruf rechnet damit, dass mit der Installation der Anlage ab Mai begonnen wird.

Anstaltsdirektor Ruf forderte einen Störsender, nachdem am 12. Januar ein Sexualstraftäter seine Flucht per Handy von der Zelle aus organisiert hatte. Dass der Ausbrecher trotz eines absoluten Verbots in den Besitz eines Mobiltelefons gelangt war, wunderte Ruf nicht. Das Problem sei in geschlossenen Haftanstalten seit Jahren bekannt. Deshalb machten die Leiter der geschlossenen Gefängnisse seit rund vier Jahren mit Vehemenz auf den immer grösser werdenden Missbrauch mit Handys aufmerksam. Mit einem Störsender können gemäss Ruf sämtliche Handy-Gespräche aus der Strafanstalt unterbunden werden. Erprobt wurde das System im vergangenen Jahr im Rahmen eines Pilotversuchs, der von Lenzburg als erfolgreich beurteilt wurde, nicht aber von der Anstalt Pöschwies in Regensdorf. - Mehr dazu: Test mit Handy-Störsender in Strafanstalt Pöschwies nicht erfolgreich, Schweizer Gefängnisse ab 2006 mit Handy-Störsendern und Pilotversuch mit Handy-Störsender im Knast