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Mittwoch
15.09.2004

Online-Marktplatzanbieter wollen ein Urteil des Luzerner Obergerichts gegen die Firma Nexpage AG anfechten und ziehen vor Bundesgericht. Wie die zuständige Rechtsanwaltskanzlei Bratschi, Emch & Partner am Mittwoch mitteilte, haben sich die Anbieter, darunter Homegate, ImmoScout, Swissclick und Tamedia, zu diesem Schritt entschlossen, weil das Duplizieren der Inserate das Risiko von Fehlern und der Publikation bereits veralteter Daten erhöhe. «Die damit verbundenen Probleme fallen aber nicht auf Nexpage, sondern auf die Anbieter der Online-Plattformen zurück», erklärt die Kanzlei. «Die Anbieter der Online-Marktplätze sind deshalb der Auffassung, dass das Verhalten von Nexpage vor einer zeitgemässen Auslegung der anwendbaren Gesetzesvorschriften nicht standhält.» Im Hinblick auf die weit reichenden Konsequenzen des Luzerner Entscheides für die ganze Online-Inseratebranche hätten sich die genannten Online-Marktplatz-Anbieter darum entschlossen, diesen Fall dem Bundesgericht zur Überprüfung zu unterbreiten.

Nexpage durchsucht nach Angaben der Kanzlei mit einem so genannten Such-Spider täglich gegen den Willen der Marktplatz-Anbieter deren Datenbanken und kopiert sich automatisiert deren Immobilieninserate, um sie anschliessend unter eigenem Namen zu veröffentlichen und selber kommerziell zu verwerten. Anders als bei einer gewöhnlichen Suchmaschine wie etwa Google würden die Inserate durch das Vorgehen von Nexpage dupliziert. Es werde nicht bloss durch einen Link auf bestehende Angebote verwiesen, schreibt Bratschi, Emch & Partner weiter.