Content:

Freitag
05.12.2008

Dem Eidgenössische Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür ist die Beurteilung von Lehrern, Handwerkern oder Anwälten im Internet ein Dorn im Auge. Es bestehe die Gefahr «grober Persönlichkeitsverletzungen», schreibt er in seinem Newsletter. Bei einigen Bewertungswebseiten könnten «Nutzer unter falschem Namen unkontrolliert auch unfaire und unseriöse Meinungen über andere publizieren, ohne Konsequenzen» fürchten zu müssen, heisst es im am Freitag publizierten Newsletter. Hinzu komme, dass einmal im Internet veröffentlichte Daten kaum mehr auszumerzen seien. Gerade bei ausländischen Webseiten sei es schwierig für einen Betroffenen, gegen unwahre und ehrverletzende Aussagen vorzugehen.

Der Datenschützer zweifelt auch daran, dass Bewertungsseiten ihr Ziel erreichen und Konsumenten tatsächlich eine Entscheidungshilfe bieten. Eine solche Webseite stellt in seinen Augen höchstens «qualitativ mangelhafte Informationen» zur Verfügung - auch weil einige Berufsleute ihre Note durch anonymes Eigenlob aufwerten. Gänzlich jenseits von Gut und Böse sind für den Datenschutzbeauftragten die sogenannten Pranger-Webseiten, wo beispielsweise anonym über Nachbarn oder Arbeitskollegen hergezogen wird - mit Namen, Adressen und weiteren Angaben zu den Opfern.

Thür will deshalb die Betreiber von Noten-Seiten in die Pflicht nehmen. Diese sollen den Benutzerkreis klar definieren und einschränken. Der Datenschutzbeauftragte plädiert auch dafür, dass Vorgaben gemacht werden, wie Berufsleute zu benoten sind. Weiter muss der Bewertete vor einer Veröffentlichung informiert werden, wie dies das Datenschutzgesetz vorschreibt. Zudem müssten Daten von Betroffenen gelöscht werden, wenn diese dies verlangten. Thür empfiehlt den Betreibern ferner selbst den Rotstift im Netz anzusetzen und Verleumdungen und Schmähungen von sich aus zu löschen.