Es bleibt dabei: TV-Blödler Stefan Raab und Pro Sieben müssen wegen der Verhöhnung eines minderjährigen Mädchens 70 000 Euro (108 000 Franken) Schadenersatz zahlen. «Wegen mangelnder Bedeutung» wies der Bundesgerichtshof den Fall zurück. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) lehnte in einem nun bekannt gewordenen Beschluss die Forderungen aller an dem Streit Beteiligten auf Revision ab. Damit bleibt es beim Urteilsspruch des Landgerichts Hamm: Raab muss der von ihm wegen ihres Namens durch den Dreck gezogenen Lisa Loch Schadenersatz wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten zahlen.
Gegen das Urteil wollten beide Seiten in Revision gehen. Raabs Produktionsfirmen und dem TV-Sender Pro Sieben war die Strafe zu hoch, Loch wollte hingegen 300 000 Euro. Raab hatte in seiner Sendung «TV Total» im Dezember 2001 einen TV-Ausschnitt präsentiert, der das Mädchen als Gewinnerin der Wahl zur Miss Rhein-Ruhr zeigte. Darin stellte sie sich mit ihrem Namen, Lisa Loch, vor. Raab kommentierte den Ausschnitt mit den Worten, die Frau habe einen tollen Namen, wenn sie ins Pornogeschäft einsteigen wolle. In den folgenden Wochen variierte Raab seinen Scherz noch mit weiteren anzüglichen Anspielungen. Das Landgericht sah darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der inzwischen volljährigen jungen Frau.
Unterdessen sieht sich Raab mit einer erneuten Schadenersatzklage über 90 000 Euro konfrontiert. Er hatte Bilder eines fünfjährigen Mädchens mit Schultüte gezeigt und das Kind als «perfekt getarnte Drogendealerin» bezeichnet.
Donnerstag
23.12.2004