Das Zürcher Obergericht hat die Journalistin A. B. vom «Tages-Anzeiger» wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt. Im Verfahren ging es um einen kritischen Artikel gegen den österreichischen Geschäftsmann Mirko Kovats. Die II. Zivilkammer hat die Zeitung verpflichtet, Passagen des Urteils zu veröffentlichen. Zudem muss die Tamedia AG dem Kläger eine bisher aufgelaufene Prozessentschädigung von insgesamt 8400 Franken zahlen und einen Grossteil der bisherigen Gerichtsgebühren von 10 000 Franken tragen.
Hintergrund war der Kampf im Jahre 2005 um den Zürcher Industriekonzern Unaxis (Oerlikon Bührle). Noch im vergangenen November hatte das Zürcher Obergericht in einem Strafprozess die Wirtschaftsjournalistin von den Vorwürfen der Beschimpfung sowie der üblen Nachrede freigesprochen. Im parallel geführten Zivilprozess hatte Kovats mit seiner Ehrverletzungsklage nun mehr Glück. Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor.
Demnach hat der Artikel vom 22. April 2005 die Persönlichkeit von Kovats «widerrechtlich verletzt». Der im Vorfeld der Generalversammlung der Unaxis Holding AG publizierte Artikel setzte sich kritisch mit Kovats'` Rolle im Rahmen des ausländischen Übernahmekampfes um den Traditionskonzern auseinander. Unter anderem wurde der Verdacht von Börsianern kolportiert, Kovats habe es auf die «prall gefüllte Kasse» des Konzerns abgesehen, die er an den Aktionären vorbeischmuggeln wolle.
Die Zivilkammer hält im Urteil fest, der strittige Passus sei geeignet gewesen, das berufliche und gesellschaftliche Ansehen des Klägers als Person zu beeinträchtigen. Das «spekulative Gerücht» gegen Kovats habe für diesen eine «anhaltende Störwirkung», auch wenn dieser das Amt als Verwaltungsratspräsident der damals übernommenen Gesellschaft im April 2006 abgegeben habe. Die Tamedia will den Fall an das Bundesgericht weiterziehen, meldet der Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer am Mittwochabend: «Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die inhaltliche Aussage im damaligen Artikel des «Tages-Anzeigers» nicht ehrenrührig und damit auch nicht strafbar ist. Wir werden das Urteil des Obergerichtes deshalb vor dem Bundesgericht anfechten.» - Siehe auch: Ex-Unaxis-Grossaktionär zieht gegen Wirtschaftsjournalistin den Kürzeren
Mittwoch
28.02.2007