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Mittwoch
30.01.2008

Das Zürcher Obergericht hat den 57-jährigen Geschäftsführer Paul Grau des Privatfernsehens Star-TV vom Vorwurf der Pornografie umfassend freigesprochen. Damit hat das Gericht ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Zürich in vielen Punkten aufgehoben. Dieses hatte noch im Oktober 2006 Grau wegen Pornografie zu einer Geldbusse von 2500 Franken verurteilt. Grau habe lediglich Sendezeit für Werbung gegen Entgelt zur Verfügung gestellt und sei für die Inhalte nicht verantwortlich, hiess es zur Begründung. Er erhält eine Prozessentschädigung von 4000 Franken, soll aber einen Drittel der Kosten für das erstinstanzliche Verfahren tragen.

Verurteilt hat das Obergericht in der selben Sache hingegen zwei andere Angeklagte wegen mehrfacher Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung. Das Urteil lautet auf eine bedingte Geldstrafe von je 90 Tagessätzen zu 55 Franken, wie das Obergericht am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte den Medien-Unternehmern erfolgreich angelastet, für Sex-Angebote für Handys verantwortlich zu sein. Minderjährige Jugendliche seien in die Lage versetzt worden, nächtlich ausgestrahlte Porno-Videos als MMS auf ihre Mobiltelefone zu laden, lautete der zentrale Vorwurf. - Siehe auch: TV-Betreiber und Pornoanbieter wegen Pornografie gebüsst