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Dienstag
07.12.2004

Bundesrat Pascal Couchepin und sein französischer Amtskollege Renaud Donnedieu de Vabres haben am Dienstag in Paris ein neues Film-Koproduktionsabkommen unterzeichnet. Es ermöglicht der Schweizer Filmbranche vermehrte Mitwirkung an französischen Produktionen. Das Abkommen ersetzt das bisher gültige von 1978 und tritt mit der Ratifizierung durch die gesetzgebende Versammlung der beiden Länder in Kraft. Die Neuregelung war durch die Veränderungen im Bereich der internationalen Gemeinschaftsproduktionen nötig
geworden, in der Schweiz namentlich durch das neue Filmgesetz von 2002.

Das Abkommen führt zwei wichtige Neuerungen ein: Die Bandbreite der finanziellen Beteiligung wurde von bisher 20 bis 80% auf 10 bis 90% erweitert. Ausserdem muss der Anteil am Personal neu in etwa proportional zur finanziellen Beteiligung des jeweiligen Herkunftslands sein. Das ermöglicht Schweizer Künstlern und Technikern, vermehrt in Frankreich zu arbeiten. Die Heruntersetzung der Minimalbeteiligung hatten die Schweizer Produzenten angestrebt, um sich künftig an ehrgeizigen Koproduktionen zu beteiligen, die wegen der hohen Kosten der französischen Filme bislang ausserhalb ihrer Reichweite lagen. Für die schweizerische Filmbranche ist Frankreich der wichtigste Partner: Zwischen 2000 und 2004 wurden 30 Filme offiziell mit Frankreich koproduziert, 40% aller in diesem Zeitraum koproduzierten Filme.