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Montag
06.04.2009

SVP-Präsident Toni Brunner kann damit rechnen, dass ihm ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung im Fall Blocher/Roschacher erspart bleibt. Die Rechtskommission des Ständerats empfiehlt erneut, seine Immunität nicht aufzuheben. Auch jene von Lucrezia Meier-Schatz, Jean-Paul Glasson und Christoph Mörgeli soll nicht aufgehoben werden. Im Unterschied zu diesen Anträgen hatte sich der Nationalrat in der vergangenen Frühjahrssession zum zweiten Mal dafür ausgesprochen, die Immunität von Brunner aufzuheben und damit eine Strafverfolgung zu ermöglichen.

Brunner soll als Mitglied der GPK-Subkommission, die den Abgang von Bundesanwalt Valentin Roschacher untersuchte, dem Generalsekretär des damals von Christoph Blocher geführten Justizdepartements Einsicht in einen vertraulichen Berichtsentwurf gewährt haben. Der Ständerat hat die Aufhebung von Brunners Immunität in der ersten Beratung aber abgelehnt, und seine Rechtskommission will auch dabei bleiben. Mit sechs zu drei Stimmen empfiehlt sie dem Rat, an seiner Position festzuhalten, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Folgt der Rat dem Antrag, ist das Geschäft zugunsten Brunners erledigt.

Beim Gesuch zur Aufhebung der Immunität von Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) und alt Nationalrat Jean-Paul Glasson ist die Kommission zwar im Unterschied zum Nationalrat der Meinung, dass die Betroffenen hier nicht durch die absolute Immunität geschützt sind. Sie will die Immunität aber fast einstimmig ebenfalls nicht aufheben. Auch bei Meier-Schatz und Glasson geht es um die Affäre Blocher/Roschacher. Sie hatten die Medien in diesem Fall über Erkenntnisse der GPK informiert und sich auch zum inzwischen zusammengefallenen Verdacht über eine Verwicklung des damaligen Justizministers Blocher in ein Komplott zur Absetzung Roschachers geäussert. Blocher und Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP/ZH) hatten in dieser Sache eine Strafanzeige eingereicht.

Auch Mörgelis Immunität stand zur Debatte, nachdem er im Februar 2008 im Nachgang zum «Mörgele-Mengele-Versprecher» Tonaufnahmen von Bundesrat Pascal Couchepin aus einer Kommissionssitzung veröffentlicht hatte. Wie der Nationalrat ist aber die Ständeratskommission auch bei ihm der Meinung, dass die parlamentarische Immunität nicht aufzuheben ist, weil die Eröffnung eines Strafverfahrens nicht verhältnismässig wäre.