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Mittwoch
28.01.2009

Der Einsatz von Wanzen und die Überwachung von Post, Telefon, Mail und Computer zur Terrorismusbekämpfung soll nochmals überdacht werden. Die Rechtskommission (RK) des Ständerates will das Gesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) zurückweisen. Wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten, ist die RK zwar mit 9 zu 1 Stimmen auf die Vorlage zur präventiven Überwachung von Terrorismusverdächtigen eingetreten. Sie beantragt aber, das BWIS zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Nationalrat hatte im Dezember mit 97 zu 92 Stimmen Nichteintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen.

Nach Meinung der ständerätlichen RK besteht in diesem sensiblen Bereich Gesetzgebungsbedarf, doch sollte die Vorlage in verschiedenen Punkten überarbeitet werden. Die Kommission beantragt deshalb, die Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag zurückzuweisen, die Begriffe der inneren und äusseren Sicherheit und der geschützten Rechtsgüter sowie die abstrakt gehaltenen Verdachtsmerkmale zu konkretisieren und enger zu umschreiben. Weiter soll die Zusammenarbeit der Polizeiorgane des Bundes mit den Kantonen und mit ausländischen Stellen präzisiert werden. Die Schnittstellen zwischen den Polizeiorganen des Bundes und den Gerichten seien klarer zu regeln, und die parlamentarische Aufsicht sei wirksamer auszugestalten.