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Montag
23.08.2004

Auch private Radio- und Fernsehstationen sollen weiterhin keine politische und religiöse Werbung betreiben dürfen. Die Ständeratskommission will den Nationalrat beim neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in einigen Punkten korrigieren. Eintreten auf das RTVG war in der Ständeratskommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) unbestritten. Einverstanden ist die KVF insbesondere damit, den Grossteil der Gebühreneinnahmen für eine starke SRG zu reservieren und im Gegenzug die Werbeschranken für die Privatsender zu lockern.

Soweit die Detailberatung gedieh, hielt sich die Kommission aber in einigen Punkten näher an den Bundes- als an den Nationalrat. Mit 8 zu 2 Stimmen hiess sie so zwar die Möglichkeit der Bier- und Weinreklame im privaten Radio und Fernsehen gut, doch will sie religiöse Werbung auch diesen Veranstaltern verbieten.

Ablehnend steht die KVF zudem der Werbung für politische Anliegen gegenüber, die der Nationalrat den Privaten erlauben möchte. Vor einem definitiven Entscheid wartet sie indessen weitere Abklärungen der Verwaltung zu den Ausführungsbestimmungen ab, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten.

Im Einklang mit dem Erstrat schlägt die KVF vor, dass der Bundesrat Werbung und Sponsoring in den Fernsehprogrammen der SRG für bestimmte Bereiche - namentlich den Alkohol - soll einschränken können. Für SRG-Radioprogramme soll ein Werbeverbot gelten, nicht aber ein Sponsoringverbot. Mit 7 zu 5 Stimmen folgte die KVF auch hier dem Nationalrat.

Restriktiver als die grosse Kammer verfuhr die Kommission mit den SRG-Regionaljournalen: Regionale Fenster sollen nur im Radio erlaubt sein. Im Gegensatz zum Nationalrat will die KVF zudem die für die SRG geltenden schärferen Werbebestimmungen nicht auf Schweizer Fenster ausländischer TV-Sender anwenden, weil dies wohl gegen internationale Verträge verstiesse. Zu verschiedenen Bereichen - namentlich zu finanziellen Aspekten und zu Begriffsklärungen - hat die Kommission bei der Verwaltung zusätzliche Abklärungen verlangt. Sie setzt die Detailberatung zum RTVG am 7. September fort.