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Donnerstag
06.12.2007

Der Ständerat hat am Donnerstag das Media-Abkommen mit der EU an den Bundesrat zurückgewiesen. Grund: Das Filmförderungsprogramm ist mit der Zulassung von Alkoholwerbung in ausländischen TV-Werbefenstern verknüpft. Dem Bundesrat wird der Auftrag erteilt, mit der EU nach Möglichkeiten zu suchen, die den medienpolitischen Interessen der Schweiz mit ihren Werbeverboten für Alkohol, Politik und Religion besser Rechnung tragen. Das Abkommen soll aber vorläufig weiter angewandt werden.

Bundesrat Pascal Couchepin zeigte sich skeptisch. Die EU habe zunehmend Mühe, Spezialregelungen für die Schweiz zu finden, weil sie die Rechtsordnungen von nunmehr 27 Mitgliedern vereinheitlichen müsse. Vor Illusionen sei deshalb gewarnt. Der Nationalrat entscheidet am 10. Dezember über das Media-Abkommen.

Die Filmschaffenden könnten dank dieser Vereinbarung gleichberechtigt von den EU-Programmen profitieren, sagte Kommissionssprecherin Simonetta Sommaruga (SP/BE). Problematisch sei dagegen die Verpflichtung, ab 2009 die EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen» anzuwenden, die mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) kollidiere. Für die EU sei klar: Entweder übernehme die Schweiz das ganze Paket oder sie lasse es bleiben, erklärte Sommaruga vor dem Rat.

Bei der Werbung für Alkohol, Politik und Religion gälten in der EU ab 2009 die Vorschriften des Herkunftslandes und nicht mehr jene des Empfängerlandes. Kultur- und europapolitische Gründe sprächen für die Ratifikation, medienpolitisch stehe das Abkommen aber quer in der Landschaft, führte Sommaruga aus. Die Schweiz müsste künftig stets ihr Landesrecht dem Recht der EU-Länder anpassen, wenn diese ihre Werbeordnung revidierten.

Peter Bieri (CVP/ZG) sagte namens der Verkehrskommission, Nachverhandlungen mit der EU seien aussichtslos. Doch habe die EU durchaus etwas Spielraum. Die Zeit bis zum Inkrafttreten sei zu nutzen, eine allfällige Revision des RTVG zu prüfen. Auf jeden Fall müsse das Abkommen provisorisch weitergeführt werden. Maximilian Reimann (SVP/AG) zeigte sich befremdet, dass sich der Bundesrat über die vom Gesetzgeber erlassenen Werbebeschränkungen im RTVG hinwegsetze. Peter Briner (FDP/SH) war der «autonome Nachvollzug» der EU-Richtlinie nicht recht geheuer. Man habe Filmförderung gewollt und neue Werbevorschriften erhalten.

Kulturminister Couchepin versuchte vergebens, den Ständerat von der geringen Tragweite der EU-Richtlinie zu überzeugen. Der Bundesrat werde den Verhandlungsauftrag getreulich ausführen, meinte Couchepin. Aber es sei «möglich, ja wahrscheinlich», dass das RTVG revidiert werden müsse. Oppositionslos bewilligte der Ständerat 26,3 Millionen Franken, um die Beteiligung am Media-Akommen bis Ende 2009 sicherzustellen.