Der Zürcher SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer soll nun doch wegen eines Zeitungskommentars strafrechtlich verfolgt werden können. Der Ständerat sieht zwischen dem Mandat des Parlamentariers und dessen publizistischer Tätigkeit keinen Zusammenhang. Aus diesem Grund trat die kleine Kammer am Donnerstag mit 20 zu 7 Stimmen nicht auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft um Aufhebung der parlamentarischen Immunität Schlüers ein. Der Nationalrat hatte im März Eintreten beschlossen und dann im Sinne langjähriger Praxis die Immunität des Parlamentariers geschützt.
Ein Berner Anwalt hatte Strafanzeige eingereicht, weil ihn Schlüer in der von ihm geleiteten «Schweizerzeit» als anonymen Denunzianten bezeichnet hatte. Der Vorwurf lautete auf unlauteren Wettbewerb, Ehrverletzung, üble Nachrede und Verleumdung. Nach Ansicht der Mehrheit von Rechtskommission und Plenum im Ständerat handelte Schlüer eindeutig als Chefredaktor und nicht als Parlamentarier. Auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität könne deshalb nicht eingetreten werden, sagte Kommissionspräsident Franz Wicki (CVP/LU). Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat. Besteht dieser auf seinem Entscheid, kommt noch einmal der Ständerat zum Zuge. Wenn er dann am Nichteintreten festhält, geniesst Schlüer im vorliegenden Fall keine Immunität.
Donnerstag
21.06.2007




