Der Ständerat bleibt dabei, dass der Bund die Posttaxen nur für Regional- und Lokalblätter und für die kleinere Mitgliederpresse verbilligen soll. Stillschweigend hat er sich am Montag in Bern zum zweiten Mal dem Nationalrat widersetzt. Nach dem ebenfalls schon einmal bekräftigten Modell des Nationalrates soll die Post weiterhin allen Zeitungen Vorzugspreise gewähren und dazu vom Bund jährlich höchstens 60 Millionen Franken erhalten. 20 weitere Millionen bekäme die Post, um gezielt die Beförderung kleinauflagiger Titel zusätzlich zu verbilligen.
Der Ständerat ist gegen das Giesskannenprinzip, von dem auch Grossverlage profitieren würden. Statt 80 will er nur 30 Millionen bereitstellen: 20 Millionen für Regional- und Lokalzeitungen bis zu einer Auflage von 40 000 Exemplaren, 10 Millionen für Mitgliederblätter nicht gewinnorientierter Organisationen bis zu einer Auflage von 300 000. Der Solothurner Ständerat Rolf Büttiker (FDP) stellte zwar keinen Antrag, zweifelte aber am Ständeratsmodell. Seiner Ansicht nach bezahlen die mittelgrossen Zeitungen die Zeche: Sie könnten weder wie die Grossen vertragliche Vergünstigungen aushandeln noch wie die Kleinen von der Bundeshilfe profitieren.
Einig sind sich die Räte darin, dass die Verbilligung der Zeitungstransporttaxen Ende dieses Jahres nicht gänzlich auslaufen darf, wie dies das Parlament früher beschlossen hat und es der Bundesrat noch immer am liebsten hätte. Unabhängig vom Modell soll diese indirekte Presseförderung bis Ende 2011 weitergeführt werden. Die Änderung des Postgesetzes geht zurück in den Nationalrat. Sie muss in dieser Session bereinigt werden, damit sie auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten kann.
Montag
18.06.2007