Mit 37 zu 6 Stimmen hat der Ständerat am Montag eine reduzierte indirekte Presseförderung im Umfang von 30 Millionen Franken beschlossen. Der Bund soll die Posttaxen nur noch für die Regional- und Lokalblätter und für die kleinere Mitgliederpresse verbilligen. Nach dem Willen des Ständerats soll die Posttaxensubvention von 20 Millionen Franken Titeln mit einer Auflage von mindestens 1000 und höchstens 40 000 Exemplaren zugutekommen und der redaktionelle Anteil muss mindestens 50 Prozent ausmachen. Die Post bleibt zu distanzunabhängigen Tarifen verpflichtet. Mit 10 Millionen Franken soll der Bund die Ermässigung der Posttaxen für die Mitgliederblätter nicht gewinnorientierter Organisationen unterstützen. Die untere Auflagengrenze zog der Ständerat hier bei 1000, die obere bei 300 000 Exemplaren. Die Titel von Coop, Migros und TCS sind damit ausgeschlossen.
Nach dem Vorschlag des Nationalrates wiederum sollte die Post für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften weiterhin Vorzugspreise gewähren und dazu vom Bund jährlich höchstens 60 Millionen Franken erhalten. 20 weitere Millionen bekäme die Post, um gezielt die Beförderung kleinauflagiger Titel zusätzlich zu verbilligen. Diese «Giesskanne», von der weiterhin auch grossauflagige Titel profitieren würden, lehnte der Ständerat mit 30 zu 14 Stimmen ab.
Der Ständerat will aber nicht, dass von verbilligten Transporttaxen auch kleinauflagige Kopfblätter im Besitz von Grossvorlagen profitieren. Auf Antrag von Hans Altherr (FDP/AR) hat er in sein Modell der indirekten Presseförderung eine Sicherung eingebaut. Hat die Hauptzeitung eine Mehrheitsbeteiligung an einem Kopfblatt, ist ihr Einfluss so gross, dass die Lokalzeitung von dieser Marktmacht profitieren kann und keine Förderung braucht, auch wenn sie unter der Auflagengrenze von 40 000 Exemplaren liegt. Förderungswürdig sind laut Ständerat hingegen Kopfblätter, die von unabhängigen Kleinverlagen herausgegeben werden.
Montag
11.06.2007