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Sonntag
23.07.2006

Das Stadtberner Reklamereglement, welches das Stimmvolk 2004 angenommen hat, kann in Kraft gesetzt werden. Grünes Licht kommt vom Bundesgericht in Lausanne, das eine hängige Beschwerde abgewiesen hat. Das neue Reglement schränke die Wirtschaftsfreiheit zwar leicht ein, aber nicht so stark, dass damit verfassungsmässig garantiertes Recht verletzt werde.

Der Anwalt der Plakatgesellschaft Plakanda (CC), Daniel Hofstetter, bestätigte eine entsprechende Meldung der Zeitung «Der Bund». Die Beschwerde habe sich trotzdem gelohnt, so Hofstetter. Verschiedene Fragen der Auslegung des Reklamereglements seien im Verfahren so geklärt worden, dass die Privaten weniger Ungerechtigkeiten in Kauf nehmen müssen. Es könne aber sein, so Hofstetter weiter, dass gewisse Leuchtreklamen auf öffentlichem Grund in der Stadt Bern wohl nach Ablauf der Konzession abgebaut werden müssen. Mehr dazu: Berner Reklamereglement verabschiedet