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Mittwoch
10.09.2008

Was in öffentlichen Verwaltungen nicht ausdrücklich als geheim deklariert ist, wird künftig für alle zugänglich. Zur Umsetzung dieses kantonal geregelten Öffentlichkeitsprinzips hat der Zürcher Stadtrat eine Verordnung erlassen. Ab dem 1. Oktober hat in Zürich jede Person das Recht, in Behördenakten Einsicht zu nehmen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Dazu gibt es allerdings Ausnahmen in Form rechtlich geregelter Geheimhaltungspflichten. Gesuche für Informationen werden demnach innerhalb der Verwaltung möglichst dezentral behandelt, dort wo die Informationen entstehen.

Dazu gebe es in den einzelnen Departementen eine für den Öffentlichkeitsgrundsatz verantwortliche Person. Eine weitere klopft das Gesuch auf Datenschutz und Datensicherheit ab. Damit sei sichergestellt, dass das neue Öffentlichkeitsprinzip den Schutz von Personendaten berücksichtige. Im Zusammenhang mit der grösseren Transparenz der Verwaltung werden ferner laut Stadtrat Informationen für die Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt. Für Anträge auf Offenlegung gibt es Musterformulare. Die kantonale Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV) muss innerhalb zweier Jahre umgesetzt werden.