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Montag
09.10.2006

Aufgrund eines neuen Bundesgerichtsentscheides sieht sich die Stadt Bern «gezwungen», den bisherigen Bewilligungsstopp für Mobilfunkanlagen zu beenden. Entsprechende Baugesuche werden wieder bewilligt, wie die Stadt am Montag mitteilte. Die Präsidialdirektion der Stadt Bern stützte sich bei ihrem seit einem Jahr geltenden Bewilligungsstopp auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 2005. Damals hatte das Bundesgericht verlangt, dass bauliche Massnahmen ergriffen werden müssen, damit Mobilfunkanlagen die geltenden Grenzwerte nicht überschreiten können.

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Mobilfunkanbieter, Bundes- und Kantonsbehörden entwickelten darauf ein computergesteuertes Kontrollsystem, welches Überschreitungen erkennen soll und nach welchem die Anbieter verpflichtet sind, allfällige Überschreitungen spätestens nach sieben Tagen zu beseitigen. Die Stadt Bern erachtete dieses Kontrollsystem nicht als bauliche Massnahme, die eine Überschreitung verhindern kann und verfügte den Bewilligungsstopp. Mit Entscheid vom 6. September hielt das Bundesgericht nun fest, dass das Kontrollsystem eine Überschreitung der bewilligten Sendeleistung tatsächlich nicht verhindern könne. Das Kontrollsystem sorge jedoch dafür, dass die Überschreitung erkannt und behoben werden könne.

Es sei dann die Aufgabe des zuständigen Bundesamtes und der kantonalen Vollzugsbehörden, zu prüfen, ob das Kontrollsystem seinen Zweck tatsächlich erfüllt. Erst wenn sich dieser Kontrollmechanismus als unzureichend erweise, müsse die Überschreitung mit baulichen Massnahmen verhindert werden. Aufgrund dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung wird die Stadt Bern nun die Baugesuche für Mobilfunkanlagen «wieder bewilligen müssen».

Die Stadt Bern wird aber weiterhin keine stadteigenen Liegenschaften für neue Mobilfunkanlagen zur Verfügung stellen. Denn die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkantennen bei einer langfristigen Exposition seien nach wie vor nicht geklärt. Die im Sommer 2006 erschienene ETH-Studie beantwortet gerade diese für die Stadt Bern entscheidende Frage nicht. Ein Moratorium auf den stadteigenen Liegenschaften ist rechtlich nicht bestritten.