Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Einleitung eines Strafverfahrens gegen das Satire-Magazin «Titanic» abgelehnt. Die juristischen Vorwürfe der «Volksverhetzung» und der «Beschimpfung von Bekenntnissen» seien unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit nicht haltbar, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Freitag bekannt gab.
Die Zeichnung auf dem April-Titelblatt der «Titanic» greift den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche auf und zeigt von hinten einen Priester, dessen Gesicht sich dem Genitalbereich des gekreuzigten Jesus zuwendet. Insgesamt waren daraufhin bei der Staatsanwaltschaft 18 Strafanzeigen eingegangen.
Zur ablehnenden Begründung erklärte die Staatsanwaltschaft, Satire lebe von Verzerrung und Übertreibung. «Volksverhetzung» sei deshalb nicht gegeben, da in der Karikatur nicht eine Gruppe, sondern eine Institution kritisiert werde. Die Darstellung mache das Versagen der Kirche deutlich, was auch durch angeführte Zitate von Geistlichen belegt werde.
Beim Deutschen Presserat gingen bislang 175 Beschwerden gegen das Titelblatt ein. Der Beschwerdeausschuss berät am 27. Mai über eventuelle Massnahmen, teilte die zuständige Sprecherin in Berlin auf Anfrage mit. Die Beschwerdeführer sähen sich durch die Darstellung in ihren religiösen Gefühlen gekränkt. Das Bild beleidige und diskriminiere die katholische Kirche.
Sonntag
25.04.2010