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Donnerstag
01.11.2007

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen das deutschsprachige Schweizer Fernsehen (SF) erhoben. Grund sind versteckt gefilmte Aufnahmen in der Praxis eines Zürcher Schönheitschirurgen, die in der Sendung «Kassensturz» ausgestrahlt worden waren. Zur Anklage gebracht werden sollen vier SF-Mitarbeiter, darunter Chefredaktor Ueli Haldimann, wie der zuständige Staatsanwalt Lukas Wehrli einen Bericht des Medien-Online-Portals «persoenlich.com» vom Donnerstag bestätigte.

Die beiden fraglichen Beiträge waren im Dezember 2006 und Februar 2007 auf SF1 ausgestrahlt worden. Darin waren mit versteckter Kamera gefilmte Aufnahmen aus der Praxis eines Zürcher Schönheitschirurgen zu sehen. Der Chirurg untersuchte in dem Filmbeitrag die Brüste einer jungen Frau, die der Kassensturz als «Lockvogel» eingesetzt hatte. Das Konsumentenmagazin zog damals den Schluss, dass der Arzt die Brüste der Frau unnötig oft betastet hatte. Daraufhin erstattete der Schönheitschirurg Anzeige. Laut Wehrli geht es bei der beim Zürcher Bezirksgericht hängigen Anklage um die Frage, ob das Filmen mit versteckter Kamera in diesem Fall zulässig war oder nicht.

Für Haldimann wird die höchste Strafe beantragt: Er soll mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 560 Franken sowie einer Busse von 6000 Franken belangt werden. Ebenfalls angeklagt sind der «Kassensturz»-Leiter Wolfgang Wettstein und zwei Redaktorinnen. Beim Schweizer Fernsehen wollte niemand zur Anklage Stellung nehmen. «Laufende Verfahren kommentieren wir nicht», sagte Mediensprecher Urs Durrer auf Anfrage.

Bereits hat sich die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) mit dem Thema befasst. Aufgrund einer Beschwerde kam sie Ende August zum Schluss, dass die Bilder den Zuschauern nicht hätten gezeigt werden dürfen. Zu einem anderen Urteil kam hingegen die Ombudsstelle DRS: Die verdeckte Recherche sei im Fall des «Kassensturz»-Beitrages legitim gewesen, hielt sie im April fest.

Gegen den Schönheitschirurgen läuft ebenfalls eine Strafuntersuchung. Angezeigt worden war er wegen eines Sexualdelikts. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft liegt diese Tat bereits mehrere Jahre zurück. - Siehe auch: UBI zu Kassensturz-Beitrag