Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat Markus Rauh zum Zeitpunkt seiner Options-Geschäfte (Put-Optionen) «mit Sicherheit» nichts von einem bundesrätlichen Verbot von Ausland-Engagements der Swisscom gewusst. Der ehemalige Swisscom-Präsident hat deshalb kein Insider-Delikt begangen. Rauh hatte wenige Tage vor dem Bundesratsentscheid Options-Geschäfte getätigt, was den Verdacht nährte, er habe Insider-Wissen ausgenutzt. Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Strafuntersuchung gegen Rauh daher ein, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Im Februar hatte die Eidg. Bankenkommission (EBK) ihre Untersuchungen eingestellt. Hintergrund dieses Entscheids war allerdings der Rücktritt Rauhs aus dem Verwaltungsrat der St. Galler Kantonalbank. Die EBK sah daher keinen Anlass mehr, ihre Untersuchungen fortzusetzen.
Rauhs Transaktion datiert vom 21. November 2005. Zwei Tage später hatte der Bundesrat der Swisscom Ausland-Engagements verboten, was unmittelbar die Übernahme der Eircom verhinderte. Hinweise auf ein mögliches Verbot von Ausland-Engagements der Swisscom gab es laut Staatsanwaltschaft in einem Papier aus Bundesrat Blochers Justizdepartement, das am 22. November erstmals kursierte.
Markus Rauh meldete die Transaktion der Schweizer Börse SWX erst mit grosser Verspätung. Er sei irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass die Transaktion nicht meldepflichtig sei, verteidigte sich Rauh. Die Swisscom erhielt einen Verweis von der Börse.
Der Insider-Vorwurf stand längere Zeit im Raum, doch der damalige Swisscom-Verwaltungsratspräsident räumte erst einen Tag nach der Referendumsabstimmung über das revidierte Asylgesetz ein, dass sich die Untersuchung gegen ihn richte. Rauh hatte sich stark in der Kampagne engagiert.
Donnerstag
17.05.2007