Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt gegen «Die Weltwoche» wegen eines Beitrages zum Genozid an den Armeniern. Sie prüft offenbar, ob sich Roger Köppels Publikation strafbar gemacht habe mit dem Abdruck des Beitrags eines Historikers, der den Genozid an den Armeniern bestreitet. Staatsanwalt Hans Maurer bestätigte am Donnerstag eine Meldung des «Tages-Anzeigers». Er kläre ab, ob ein Verstoss gegen den Rassendiskriminierungs-Artikel des Strafgesetzbuches vorliege. Dieser verbietet das Leugnen von Völkermord.
Der fragliche Text des britischen Historikers Norman Stone mit dem Titel «Es war kein Völkermord» erschien im Oktober 2006 in der «Weltwoche». Stone bestritt, dass die Massaker 1915/16 an den Armeniern im Osmanischen Reich ein Genozid waren. Die «Weltwoche» hatte den Beitrag als «polemische Replik» auf einen Artikel eines Schweizer Historikers bezeichnet. Die Zürcher Justiz hatte nach der Publikation des Textes ein Urteil des Bundesgerichts im Fall Dogu Perincek abgewartet. Ende Dezember wies das oberste Schweizer Gericht die Beschwerde gegen die Verurteilung des türkischen Nationalisten wegen Rassendiskriminierung definitiv ab.
Donnerstag
17.01.2008