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Mittwoch
12.09.2007

Pierre Cornu, Generalstaatsanwalt des Kantons Neuenburg, ermittelt neuerdings auch in der Affäre Blocher-Roschacher. Der Bundesrat hat ihn am Mittwoch zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt. In den vergangenen Tagen und Wochen hätten verschiedene Medien vertrauliche Informationen über die von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates durchgeführte Untersuchung veröffentlicht, erklärte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch zur Begründung. Die GPK reichte darauf Anzeige gegen die beteiligten Journalisten wegen des Verdachts auf Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen ein. Gegen unbekannt soll Cornu zudem wegen Amtsgeheimnisverletzung ermitteln.

Cornu war vom Bundesrat bereits letzte Woche mit Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung und Urkundenfälschung in der Bundesanwaltschaft und in der Bundeskriminalpolizei betraut worden. Als Grund für die Ermittlungen nannte das EJPD damals wiederholte Indiskretionen aus laufenden gerichtspolizeilichen Ermittlungen in verschiedenen Medien. Das Bundesamt für Polizei reichte deswegen Anzeige gegen unbekannt ein. Die Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung bei der Bundesanwaltschaft steht im Zusammenhang mit dem Informanten «Ramos». Hier hatte die GPK Anhaltspunkte für Indiskretionen gemeldet. - Mehr dazu: Bundesrat will Medienlecks stopfen