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Mittwoch
01.12.2004

In der Veröffentlichung eines Interviews in den «St. Galler Oberland Nachrichten» mit einem von zwei Architekten, die im Streit mit einem St. Galler Bauherrn lagen, waren schwere Vorwürfe gegen den Bauherrn erhoben worden. Die Zeitung hatte über den Streit berichtet; den Presserat angerufen hatte der Bauherr. Der hatte einseitige Berichterstattung sowie fehlende Anhörung bei schweren Vorwürfen und fehlenden Quellenschutz moniert.

Laut dem Schweizer Presserat wäre die Redaktion verpflichtet gewesen, in der gleichen Ausgabe eine Stellungnahme des Bauherrn einzuholen und kurz wiederzugeben. Darüber hinausgehend wurde die Beschwerde als unbegegründet abgewiesen. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21290.htm