Der Kanton St. Gallen schränkt die Tabakwerbung ab 2007 ein. Zudem wird der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Das beschloss der St. Galler Kantonsrat am Dienstag. Wegen laufender Verträge zwischen der Tabakindustrie und Werbegesellschaften müsse eine «grosszügige Übergangsfrist» eingeräumt werden, sagte Roman Wüst, Generalsekretär des Gesundheitsdepartements. Verboten wird die Tabakwerbung neu auf öffentlichem Grund, auf privatem Grund, der von einem öffentlichen Ort aus einsehbar ist, sowie in und an Sportstätten. Weiterhin untersagt bleibt die Tabakwerbung in öffentlichen Gebäuden von Kanton und Gemeinden. Das kantonale Gesundheitsgesetz wurde entsprechend ergänzt.
Die Tabakwerbungs-Debatte im Parlament wurde während Stunden kontrovers geführt. Die SP-Fraktion wollte die Gunst der Stunde nutzen und die Werbeeinschränkung auf alkoholische Getränke ausdehnen. Dieses Ansinnen wurde von Exponenten der Linken wie der Bürgerlichen bekämpft. Die SP zog ihren Antrag zurück. - Mehr dazu: Schonfrist für Suchtmittelwerbung in Graubünden, Thurgau schränkt Werbung für Alkohol und Tabak ein und Zug will Tabakwarenverkauf an Minderjährige verbieten
Dienstag
04.04.2006