Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) will sich vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) nicht verbieten lassen, Online-Spiele wie die Fussball Challenge und die Ski Challenge weiter über ihre Homepage zu vermarkten. Sie hat deshalb beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Das Bakom hatte Anfang Jahr verfügt, dass die SRG mit der Vermarktung der Fussball Challenge über ihre Homepage gegen die Werbebestimmungen verstosse. Das Bakom forderte die SRG auf, auf den Websites den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen.
Die SRG und Partner hatten gemeinsam eine neutrale Internetseite betrieben, von der das Spiel heruntergeladen werden konnte. Zudem waren die SRG-Seiten mit der Seite von Fussball Challenge verlinkt. Aus Sicht des Bakom gehören die Fussball Challenge und auch die Ski Challenge nicht zu den konzessionierten Tätigkeiten der SRG. SRG-Sprecher Daniel Steiner bestätigte am Montag auf Anfrage eine Meldung von «Tagesanzeiger.ch/Newsnetz», wonach die SRG gegen die Verfügung des Bakom Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben hat. Laut Steiner erachtet die SRG die Verlinkung mit der Homepage des Spiele-Anbieters als zulässig. - Siehe auch: Teure Niederlage für SRG wegen unzulässigen Sponsorings
Montag
16.02.2009