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Montag
26.03.2012

Das Bezirksgericht Dielsdorf hat die SRG erstinstanzlich wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt. Wie die «SonntagsZeitung» schreibt, steht das Urteil in Zusammenhang mit einem Dokumentarfilm des Tessiner Fernsehens RSI. In Zusammenhang mit Geldwäscherei der Mafia wurde im Film ein Mann aus Zürich mit vollem Namen genannt.

Eine Namensnennung - zumal bei einem laufenden Verfahren - sei nur bei Personen der Zeitgeschichte gerechtfertigt, so das Dielsdorfer Bezirksgericht. Je schwerer der Verdacht wiege, der sich bei einem Freispruch als ungerechtfertigt erweisen könnte, desto grösser müsse die Zurückhaltung bei der Namensnennung sein.

Die SRG muss nun eine Entschädigung von 8000 Franken abliefern, auf ihrer Website auf das Urteil hinweisen und den Dokfilm überarbeiten. Allerdings prüft der Sender gemäss der «SonntagsZeitung» einen Weiterzug des Urteils.