Die SRG SSR idée suisse muss wegen einem irreführenden Werbespot 5 000 Franken Busse zahlen, Werbeeinnahmen von 274 000 Franken in die Bundeskasse abliefern und die Gerichtskosten von 2 000 Franken übernehmen. Am Freitag stützte der Einzelstrafrichter Lienhard Ochsner bei der von der SRG verlangten gerichtlichen Beurteilung des Falles im «wesentlichen die Argumentation des Bakom», wie Ochsner auf Anfrage der SDA sagte. Während der Fussballweltmeisterschaft 1998 wurde ein Werbespot ausgestrahlt, in dem verschwitzte Fussballspieler in die Kabine zurückkehren und gemeinsam auf den Sieg anstossen: Bier perlt in Grossaufnahme in ein «Feldschlösschen»-Glas. Erst während der letzten fünf Sekunden werde erkennbar, dass es sich bei dem Spot um Werbung für das alkoholfreie «Schlossgold»-Bier handle, kritisierte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) den Spot und erliess deshalb vor Jahresfrist eine Stellungnahme gegen die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR idée suisse) wegen Übertretung des Alkoholwerbeverbots. Die Busse von 5 000 Franken wurde bestätigt; von den Werbeeinnahmen wird aber nur die Hälfte eingezogen, da beim Zuschauer in dem 32sekündigen Spot nur während 16 Sekunden der Eindruck entstehen könne, dass für ein alkoholhaltiges Bier geworben wird. Während der übrigen 16 Sekunden sei dagegen klar, dass es um ein alkoholfreies Produkt gehe.
Freitag
29.06.2001


