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Montag
16.02.2009

Der gravierende Verstoss des deutschsprachigen Schweizer Fernsehens (SF) gegen die Sponsoring-Vorschriften ist nach Ansicht des Zürcher Medienanwalts Andreas Meili kein Blitz aus heiterem Himmel. «Das hätte man wissen müssen», sagte er am Montag gegenüber dem Klein Report, da das einschlägige Gesetz sehr restriktive formuliert sei. So heisst es in Art. 20 der Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVG): «Die Sponsornennung darf nur Elemente enthalten, die der Identifizierung des Sponsors dienen. Sie darf insbesondere keine Aussagen werbenden Charakters enthalten.» Damit habe es laut Meili ganz klar keinen Platz für die auf SF verwendeten Texte: «Einfachluxuriös reise - mit em Uslandschutz vom TCS» und «Bi jedem Wätter mit Meteo und em Rächtsschutz vo TCS».

Empört über den klaren Rechtsbruch durch die SRG zeigte sich auch SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. «Die SRG hat nicht zum ersten Mal die Sponsoring-Regeln verletzt und muss jetzt über die Bücher», sagte sie gegenüber dem Klein Report. Die SRG weite ihre Tätigkeitsfelder ständig aus, kritisierte sie, sowohl inhaltlich (ausufernde Interpretation des Service Public) als auch kommerziell wie in diesem Fall, aber auch bei den Bestrebungen zur Online-Werbung. «Den Schaden tragen die privaten Medien, aber letztlich auch die Konsumenten», sagte sie, «wenn die SRG ihre Monopolstellung immer weiter ausbaut, kann gar nie ein richtiger Wettbewerb und damit eine echte Medienvielfalt entstehen». - Siehe auch: Teure Niederlage für SRG wegen unzulässigen Sponsorings