Content:

Montag
19.11.2007

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und die Verbände der Seh- und Hörbehinderten wollen kurz- und mittelfristig Massnahmen ergreifen, um die Vorschriften des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) zugunsten der Behinderten zu erfüllen. In Zukunft sollen Schweizer Fernsehen (SF), Télévision Suisse Romande (TSR) und Televisione svizzera di lingua italiana (TSI) ein Drittel ihres redaktionellen Programms für Gehörlose und Hörgeschädigte mit Untertiteln anbieten, teilte die SRG am Montag mit. Zudem ist mindestens eine Informationssendung pro Tag in Gebärdensprache vorgesehen. Für die Sehbehinderten sollen die SRG-Sender mindestens zwei Filme pro Monat mit Audio-Description ausstrahlen.

Diese Neuerungen seien «mit einem erheblichen finanziellen Aufwand und dem Einsatz von Fachpersonal verbunden», heisst es in der Mitteilung. Die SRG sehe deshalb vor, die für das Jahr 2008 geplanten Investitionen in der Höhe von sieben Mio. Franken schrittweise auf 12 Millionen Franken im Jahr 2010 zu erhöhen. Konkret verpflichtet sich die SRG, ihr Angebot wie folgt zu erweitern: 12 Prozent im Jahr 2008, 20 im 2009, 27 im 2010 und 33 Prozent im Jahr 2011.

Bei SF werden die «Tagesschau» um 19.30 Uhr und die Regionalsendung «Schweiz aktuell» bereits untertitelt. Die Priorität für den Ausbau der Untertitelungen wurde in Absprache mit den Verbänden auf die Sendungen «10vor10», «Sport aktuell», «Puls», «Kassensturz», «Rundschau», «SF bi de Lüt» sowie die Montagssendungen «Zart oder Bart?» und «DOK» gelegt.

Vereinbart haben dies die SRG mit dem Schweizerischen Gehörlosenbund (SGB), Pro Audito Schweiz, dem Schweizerischen Verband für Gehörlosen- und Hörgeschädigtenorganisationen (Sonos), dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV), dem Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) und der Schweizerischen Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder (SVEHK).