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Freitag
09.03.2007

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) hat die vom Bundesrat auf 1. April in Kraft gesetzte Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) begrüsst. Unter den konkreten neuen Pflichten habe die SRG die Aufgabe erhalten, Fernsehsendungen auch behindertengerecht aufzubereiten. Schrittweise seien in den SRG-Programmen Anpassungen vorgesehen. Neben mehr Untertitelungen und Gebärdensprache sei auch Audiodescripting (eine Stimme beschreibt die laufende Szene) geplant.