Mit dem Angebot eines Online-Fussballspiels hat die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gegen Werbebestimmungen im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verstossen. Dies hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in einer Verfügung festgestellt. Eine Sprecherin des Bakom bestätigte eine Meldung von «Tagesanzeiger.ch/Newsnetz» vom Dienstag. Der im Internet veröffentlichten Verfügung ist zu entnehmen, dass die SRG und der Finanzierungspartner gemeinsam eine neutrale Internetseite betrieben, von der das Spiel heruntergeladen werden konnte. Zudem seien die SRG-Seiten mit der Seite des Kunden verlinkt gewesen. Das Fussballspiel wie auch ein aktuelles Skispiel gehören aus Sicht des Bakom zu den nicht konzessionierten Tätigkeiten der SRG. «Mangels überwiegender Publikumsbindung» dürfen die Spiele nicht ins SRG-Online-Angebot.
Mittlerweile ist das Fussballspiel auf der Webseite des Schweizer Fernsehens (SF) nicht mehr zu finden. Laut SRG-Sprecher Daniel Steiner wurde es im Zusammenhang mit der Fussball-Europa-Meisterschaft vorübergehend angeboten. Das derzeit laufende Skispiel sei im Dispositiv der Verfügung kein Thema, stellte Steiner klar. Ob die SRG nun in dieser Sache ans Bundesverwaltungsgericht gelangen wird, werde geprüft und sei noch völlig offen, sagte Steiner.
Dienstag
20.01.2009