Content:

Freitag
09.05.2008

Das Bundesverwaltungsgericht will der SRG für den Wetterdienst keine dreistellige Kurznummer zuteilen lassen. Dies betrifft aber vorerst nicht die 162-Nummer des nationalen Wetterdienstes MeteoSchweiz, gaben die Richter am Freitag in Bern bekannt. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG hatte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) im Jahre 2006 angefragt, ob ihr eine Kurznummer zugeteilt werden könne, um Wetter- und Prognoseinformationen auf dem Telefon-Festnetz aufzuschalten. Dabei wurde auf MeteoSchweiz hingewiesen, das mit seiner 162-Nummer über einen Wettbewerbsvorteil verfüge.

Nachdem das Bakom dieses Gesuch abgelehnt hatte, zog die SRG die Sache vor das Bundesverwaltungsgericht. Aufgrund des Urteils der Berner Richter können Kurznummern nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nur noch für Informationen beansprucht werden, die dem Schutz der öffentlichen Sicherheit dienen. Das sei bei der allgemeinen Wetterprognose nicht der Fall. Auch MeteoSchweiz würde damit heute keine Kurznummer mehr erhalten. Übergangsrechtlich sei MeteoSchweiz die Nutzung der 162-Nummer aber noch ausdrücklich gestattet worden.

MeteoSchweiz müsse die Nummer erst abgeben, wenn sie selber darauf verzichte oder jährlich weniger als 500 000 Anrufe erhalte. Die Übergangsregelung sei wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden und verstosse nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Auch eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit der SRG sei nicht ersichtlich. Im Übrigen sei aufgrund des veränderten Informationsverhaltens der Bevölkerung davon auszugehen, dass das Ende der Nutzung der 162-Nummer durch MeteoSchweiz mehr oder weniger absehbar sei.