Die Vergabe von Aufträgen durch die SRG an private Produktionsfirmen, Regisseurinnen und filmtechnische Dienstleister braucht verbindliche Regeln.
Das fand in der Herbstsession der Nationalrat. Nun geht auch die Fernmeldekommission der kleinen Kammer in diese Richtung.
Die Konzession allein bleibe in diesem Bereich «soft law». Es braucht gemäss einem Vorstoss klare Regeln auf Gesetzesebene, die die SRG in die Pflicht nimmt.
Ohne eine solche Regelung könne die audiovisuelle Branche die in der Konzession vorgegebene Branchenvereinbarung «nicht auf Augenhöhe mit der mächtigen SRG verhandeln».
«In bisherigen Branchenvereinbarungen gelang es nicht, sich auf konkrete Auslagerungsziele zu einigen», heisst es in der Begründung zu der parlamentarischen Initiative «Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt», die der FDP-Nationalrat Kurt Fluri vor vier Jahren lanciert hatte.
Nachdem der Nationalrat diese Forderung unterstützt hatte, hat nun auch die Fernmeldekommission des Ständerats grünes Licht gegeben.
Die Kommission begrüsse, «dass die SRG bei der Vergabe von Aufträgen an die veranstalterunabhängige audiovisuelle Industrie der Schweiz stärker in die Pflicht genommen werden soll», geht aus einer Mitteilung des Kommissionssekretariat vom Dienstag hervor.
Entsprechend hat sie den Entwurf zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen – womit das Geschäft für die bevorstehende Frühjahrssession in den Startlöchern ist.




