Dass gehörlose und blinde Menschen jahrein, jahraus die Serafe-Rechnung mit den Radio- und TV-Gebühren zahlen müssen, grenzt an Zynismus.
So sieht es jedenfalls Mauro Poggia. Der Genfer Ständerat hat deshalb im September 2024 eine Motion eingereicht, um gehörlose und blinde Personen, die alleine leben, von der Abgabepflicht zu befreien.
Ein paar Monate früher hatte Poggia bereits beim Bundesrat nachgefragt, ob es nicht an der Zeit sei, die Regelung zu ändern, wonach eine alleinlebende Person sowohl blind als auch gehörlos sein muss, um von der Abgabepflicht befreit zu werden.
Nein, befand die Landesregierung. Grund: Ein immer grösserer Teil des Ertrags aus dieser Abgabe werde dazu verwendet, Programme mit Untertiteln, Gebärdensprache oder Audiodeskriptionen für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen zugänglich zu machen.
Mit anderen Worten: Eine blinde Person kann Radio hören und eine gehörlose Person kann fernsehen.
In dieser Logik kommt der Politiker vom Mouvement Citoyenes Genevois, der zur SVP-Fraktion gehört, nicht mehr mit. Wenn die von Menschen mit Behinderungen erhobenen Abgaben dazu verwendet würden, Massnahmen zu finanzieren, die die Folgen ihrer Behinderungen mildern sollen, so sei dies eine «Missachtung der Verpflichtung unserer Gesellschaft zur Solidarität gegenüber Menschen mit Behinderungen».
Es ist laut Mauro Poggia «unsere gemeinsame Pflicht», Blinden und gehörlosen Menschen einen direkten Zugang zum aktuellen Geschehen zu ermöglichen. Zudem sei ihr Zugang zum Radio- und Fernsehangebot «nach wie vor sehr beschränkt».
Am Dienstag hat sich nun die Fernemeldekommission des Ständerats über Poggias Forderung gebeugt, auch Personen von der Serafe-Gebühr zu befreien, die entweder gehörlos oder blind sind.
Zwar sei es wichtig, «auf Inklusion zu setzen», heisst es etwas vage in einer Mitteilung.
«Eine Differenzierung bei der Abgabenhöhe würde einen hohen administrativen Aufwand bedeuten, für den es nach Ansicht der Kommission keinen Anlass gibt. Statt administrativer Unterscheidungen vorzusehen, muss der mediale Service Public ihres Erachtens darum bemüht sein, seine Leistungen allen zugänglich zu machen», wird die Debatte in der Kommission zusammengefasst.
Die Kommission beantragt dem Ständerat die Ablehnung der Motion. Ohne eine einzige Gegenstimme.