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Mittwoch
12.09.2018

TV / Radio

Oskar Holenweger: ...völlig falsch zugeordnet

Oskar Holenweger: ...völlig falsch zugeordnet

In einem Bericht über Ex-Raiffeisenbank-Chef Pierin Vincenz hat die «Tagesschau» des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) nicht sachgerecht berichtet. Ombudsmann Roger Blum stützt die Beanstandung von Ex-Bankier Oskar Holenweger mehrheitlich.

Holenweger stand in einem langwierigen Wirtschaftsprozess zu Unrecht unter Anklage. Nach dem acht Jahre dauernden Strafprozess wurde er 2011 vom Bundesstrafgericht in allen Punkten freigesprochen. Für die ungerechtfertigte Schuldzuschreibung wurde er im Nachhinein finanziell entschädigt.

Diese Zahlung hat die «Tagesschau» in ihrem Beitrag vom 19. Mai 2018 «völlig falsch zugeordnet», schreibt SRF-Ombudsmann Roger Blum in seiner am Dienstag publizierten Stellungnahme. 

Ausgangspunkt war die Verlängerung der Untersuchungshaft für Ex-Raiffeisenbankchef Pierin Vincenz. Die «Tagesschau» ging der Frage nach, was in diesem Fall passieren würde, wenn die lange U-Haft allenfalls nicht gerechtfertigt wäre – so wie im Fall von Oskar Holenweger.

Dabei hätte das Publikum jedoch den Eindruck bekommen, für 49 Tage Untersuchungshaft erhalte ein Freigesprochener 430'000 Franken Entschädigung. In diesem Punkt habe die «Tagesschau» allerdings «nicht sachgerecht» berichtet, schreibt Blum weiter.

Nötig wäre eine Aufdröselung der Gelder gewesen, so der Ombudmann: 376`000 Franken erhielt der zu Unrecht Beschuldigte Ex-Bankier als Beitrag an die Anwaltskosten, 35`000 Franken als Genugtuung und unter dem Strich lediglich 10`000 Franken als Entschädigung für die 49 Tage in U-Haft.

Die «Tagesschau» – und später SRF News – hätten demnach das Radio- und Fernsehgesetz verletzt, weil «das Publikum in die Irre geführt wurde», so Blums Urteil. Die Nachrichtensendung habe den Fehler immerhin auf der Website korrigiert, bevor die Beanstandung im Briefkasten lag. Die Korrektur im SRF-News-Beitrag war für den Ombudsmann zunächst zu wenig genau. Inzwischen wurde sie nachgebessert.