Die Axel Springer AG ist im Streit um den Internet-Domainnamen Weltonline.de vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unterlegen. Der I. BGH-Zivilsenat entschied in einem in Karlsruhe veröffentlichten Urteil, dass die blosse Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname kein unlauteres Verhalten sei.
Eine Firma hatte sich den Namen neben vielen anderen registrieren lassen. Dagegen hatte der Springer-Verlag geklagt, der die Zeitung «Die Welt» herausgibt. Die Zeitung präsentiert sich unter Welt.de im Internet und bezeichnet sich dort als Die Welt online. Die beklagte Firma Päffgen GmbH hat viele Domainnamen reserviert, unter anderem Sachbegriffe, geographische Angaben und mit einem Zusatz versehene Unternehmensbezeichnungen. So hatte sie im Jahr 2000 fast alle gängigen Automarken mit Zusätzen wie «-boerse» für sich reserviert. Die Firma will damit nach eigenen Angaben einen Internet-Führer aufbauen.
Freitag
03.12.2004